SONLUX News

08.04.2010

Neuer Katalog "Licht für Profis"

Zum Messeauftritt auf der "Light + Building" vom 11.-16.4.2010 (Halle 4.1 D80) präsentiert Sonlux den neuen Katalog "Licht für Profis". ...mehr

28.05.2009

SONLUX sucht Verstärkung

Wir suchen engagierte Mitarbeiter in verschiedenen Einsatzbereichen....mehr

02.07.2008

SONLUX auf der Messe GPEC in München

BOS-Dienst fragen nach besonderen Produkten...mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der SONLUX GmbH & Co. KG

 

1. Allgemeines:        

Unter Zugrundelegung der „Allgemeinen Lieferbedingungen" für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie verkaufen wir zu nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.

Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Verkaufsbedingungen des Lieferanten ausschließt und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von unserer Seite nicht erfolgt. Mündlich getroffene Vereinbarungen und besondere Abreden bedürfen zur Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

2. Preise:

Die in der Preisliste aufgezeichneten Preise verstehen sich per Stück netto ab Werk ohne Mehrwertsteuer und sind unverbindlich. Zur Berechnung gelangen die am Bestelltag gültigen Preise, soweit es sich nicht ausnahmsweise um Aufträge handelt, die ausdrücklich zu Festpreisen bestätigt werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

 

3. Verpackung: 

Alle Produkte werden einzeln verpackt ausgeliefert. Die Verpackung ist im Preis inbegriffen. Ihre Entsorgung und mögliche dabei damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

4. Lieferung:

Die Preise gelten netto ab Werk. Bei Bestellungen zur sofortigen Abnahme erfolgt die Lieferung ab 500,00 Euro netto Warenwert ab Werk Sonderhausen frei Haus Zentrallager des Käufers innerhalb Deutschland  incl. Verpackung, sofern nicht etwas anderes in unserer Auftragsbestätigung vereinbart wird.

Wir behalten uns vor, Teilmengen des Auftrages, die aus produktionstechnischen Gründen nicht sofort mitgeliefert werden können, ab Werk nachzuliefern.

 

5. Lieferfrist:

Die in den Auftragsbestätigungen jeweils angegebenen Lieferfristen werden weitestgehend erfüllt; sie sind jedoch nicht verbindlich. Das Recht, Teillieferungen zu vollziehen, bleibt vorbehalten.

 

6. Gefahrenübergang:

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Werk verlässt. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Empfängers. Für Transportbruch wird kein Ersatz geleistet, wenn die Bruchversicherung in Höhe von 1% des Netto-Rechnungsbetrages abgelehnt wird.

 

7. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Waren verbleiben unser Eigentum, bis sämtliche gegen den Besteller zustehenden Ansprüche restlos erfüllt sind. Der Besteller darf über die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen. Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen und dergleichen sind ihm untersagt, etwaige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und ermächtigt den Verkäufer zur Einziehung. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung trotz der vorstehend vereinbarten Abtretung bis auf unseren schriftlichen Widerruf hin ermächtigt. Auf unser Verlangen hat der Käufer dem Schuldner die Abtretung der Forderung mitzuteilen. Dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, diese Abtretung anzuzeigen. 

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Käufer von allen Verpflichtungen hieraus freigestellt wird. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.

Wir sind berechtigt, das Warenlager des Käufers selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

 

8. Mängelrügen:

Der Käufer ist verpflichtet, eintreffende Lieferungen zum Zeitpunkt der Warenannahme auf Vollständigkeit und Transportschäden hin zu überprüfen.

Beanstandungen gelieferter Waren können nur innerhalb von 8 Tagen nach dem Empfang der Waren Berücksichtigung finden. Die Berechtigung der Beanstandung ist vom Besteller nachzuweisen. Wird der Mangel von uns anerkannt, so behalten wir uns wahlweise das Recht vor, die beanstandeten Waren unter Rückgängigmachung des Kaufvertrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlosen Ersatz zu leisten oder den Minderwert der Ware gutzuschreiben.

 

9. Gewährleistung für Mängel

Gewährleistung für Mängel kann nur übernommen werden, wenn diese nachweisbar infolge von Umständen eingetreten sind, die vor dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs liegen. Zeitlich beschränkt sich die Gewährleistung auf einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten nach dem Gefahrenübergang. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Verständigung zugelassen.

 

10. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

11. Rücknahmen:  

Die teilweise oder völlige Stornierung eines Auftrages durch den Käufer ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Bei späteren Stornierungen sind wir berechtigt, zur teilweisen Deckung unserer Kosten 30% des Warenwertes zu berechnen. Bereits gelieferte Ware wird nur, wenn überhaupt, in verkaufsfähigem Zustand, in Originalverpackung zurückgenommen. Sonderanfertigungen, auf Wunsch des Kunden beschaffte Ware, Leuchtmittel sowie elektronische Schaltgeräte werden nicht zurückgenommen. Unser Einverständnis zur Rücknahme erklären wir durch Ausstellung eines Rücknahmescheines, den Sie bitte der Rücksendung beifügen. Eine Gutschrift für original verpackte, gängige und unbeschädigte Ware erfolgt mit max. 70% des berechneten Preises. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungskosten gehen zusätzlich zu Lasten des Käufers. Rücksendungen laufen grundsätzlich auf Gefahr des rücksendenden Kunden. Für ohne eine schriftliche Einverständniserklärung eingesandte Ware erfolgt keine Gutschrift. Die Ware kann auf Kosten des Einsenders entsorgt werden.

 

12. Gewichte, Maße, technische Daten und Abbildungen

Gewichte, Maße, technische Daten und Abbildungen sind sorgfältig erstellt (Irrtum vorbehalten), aber für die Lieferung nicht verbindlich, da unsere Artikel in konstruktiver, gestalterischer und technischer Hinsicht fortlaufend Änderungen erfahren, die dem technischen Fortschritt dienen.

 

13. Zahlungsbedingungen:

Die Bezahlung der Rechnungen hat innerhalb von 30 Tagen ab dato Rechnung rein netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung binnen 10 Tagen ab dato Rechnung gewähren wir 2% Skonto vom Nettowarenwert, ebenso bei Vorauskasse. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen zu erheben, und zwar in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatzes gem. § 1 Diskont-Überleitungs-Gesetz. Für Aufträge unter Euro 50,- wird ein Bearbeitungszuschlag von Euro 10,- erhoben. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden unsere Gesamtforderungen sofort fällig.

 

14. Entsorgung:

Der nicht-private Besteller verpflichtet sich, die Entsorgung der gelieferten Erzeugnisse nach den Bestimmungen des „Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – ElektroG" zu gewährleisten. Bei einem Weiterverkauf überträgt der Besteller diese Verpflichtung  an seinen Vertragspartner. Für EU-Kunden außerhalb Deutschlands: Bitte beachten Sie die Umsetzung der WEEE Richtlinie in die nationale Gesetzgebung.

 

15. Erfüllungsort und allgemeiner Gerichtsstand

Erfüllungsort und allgemeiner Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für alle sonstigen Verbindlichkeiten ist ausschließlich Sondershausen.

 

16. Ergänzend gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Ein Exemplar senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

 

Stand: 01.01.2009

 


 

 

 

 

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